BGH zum Verbraucherbauvertrag bei Beauftragung einzelner Gewerke
Mit seiner Entscheidung vom 16. März 2023 (Az. VII ZR 94/22) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass bei Beauftragung einzelner handwerklicher Gewerke zum Bau eines Hauses durch private Bauherren kein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt.